Beschäftigen Sie sich mit dem Gedanken, sich taufen zu lassen oder in die katholische Kirche (wieder) einzutreten oder überzutreten?
Dann verweisen wir neben den Informationen auf dieser Seite auf das Informationsportal katholisch-werden.de. Hier finden Sie vielfältige Anregungen, Fragen, Ansprechpersonen und auch ein Infotelefon.
Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind und wieder aufgenommen werden möchten...
... sollten Sie wissen: Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer wieder kehren Menschen in die volle Gemeinschaft der Kirche zurück, und es werden von Jahr zu Jahr mehr. Die Gründe für eine solche Rückkehr sind vielfältig: Begegnungen mit glaubwürdigen Christen, die das Leben in der Kirche in einem neuen Licht erscheinen lassen; die Geburt eines Kindes, dem man den Weg zu einem Leben in der Kirche öffnen möchte; der Wunsch nach Übernahme des Patenamtes; der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung oder einem kirchlichen Begräbnis; Schicksalsschläge; die Suche nach dem Lebenssinn oder besondere positive Erfahrungen, die religiöse Fragen wieder wach werden lassen…
Suchen Sie als erstes das Gespräch mit einem Seelsorger, einer Seelsorgerin Ihres Vertrauens, ggf. aus Ihrer Wohnortpfarrei. Gemeinsam mit Ihrem Gesprächspartner bzw. Gesprächspartnerin stellen Sie beim Bischöflichen Ordinariat Augsburg einen Antrag auf Wiederaufnahme in die Kirche. Erforderlich dafür sind folgende Dokumente:
Austrittsbescheinigung (Amtsgericht)
Taufurkunde bzw. Auszug aus dem Taufregister der Gemeinde, in der Sie getauft wurden.
Personalausweis
Der Bischof beauftragt dann einen Priester, Sie wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen. Die Wiederaufnahme findet, je nach Wunsch, im Rahmen einer privaten gottesdienstlichen Feier oder in einem Gemeindegottesdienst statt, an dem zwei Christen als Zeugen teilnehmen sollten und zu der Sie weitere Gäste einladen können. Sollten Sie noch nicht gefirmt sein, kann Ihnen der Priester im Rahmen der Wiederaufnahmefeier ggf. auch das Sakrament der Firmung spenden.
Von Ihrer Wiederaufnahme erhalten Ihre Pfarrgemeinde, Ihre Taufgemeinde, das Bischöfliche Ordinariat, das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt Nachricht.
Wenn Sie aus einer anderen christlichen Kirche oder Gemeinde in die katholische Kirche übertreten wollen...
... vereinbaren Sie ein Gespräch mit einem Seelsorger, einer Seelsorgerin Ihres Vertrauens, ggf. aus Ihrer Wohnortpfarrei über die Motive, die Sie zur Konversion bewegen und über Ihre Wünsche und Erwartungen an die katholische Kirche.
Mit Ihrem Gesprächspartner bzw. Gesprächspartnerin klären Sie auch, in welcher Weise Sie sich auf die Aufnahme in die katholische Kirche vorbereiten wollen, und nehmen Kontakt zu einem Priester auf, der Sie in die katholische Kirche aufnehmen wird. Er stellt einen Aufnahmeantrag beim Bischöflichen Ordinariat in Augsburg. Dazu sind folgende Dokumente erforderlich:
die Austrittsbescheinigung aus der Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft, deren Mitglied Sie waren (Amtsgericht oder Glaubensgemeinschaft)
Taufurkunde der bisherigen Kirche
ggf. standesamtliche bzw. kirchliche Eheschließungsurkunde
Personalausweis
Der Priester wird dann vom Bischof beauftragt, Sie in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche aufzunehmen. Die Taufe, die Sie in Ihrer bisherigen Glaubensgemeinschaft empfangen haben und deren Gültigkeit die katholische Kirche anerkennt, wird nicht neu gespendet oder wiederholt.
Die Aufnahme in die katholische Kirche erfolgt in der Regel im Rahmen einer Eucharistiefeier. Je nachdem, ob Sie Ihren Weg in die katholische Kirche diskret oder öffentlich beschritten haben und Ihren Wünschen entsprechend, wird die Aufnahmefeier im kleinen Kreis oder im Rahmen eines Gemeindegottesdienstes gefeiert. In jedem Fall ist vorgesehen, dass Sie
- das Glaubensbekenntnis sprechen
- das Sakrament der Erstkommunion empfangen
- gefirmt werden
Ihre Firmpatin bzw. Ihr Firmpate wird als katholische Christin, als katholische Christ Ihren Weg in die katholische Kirche weiterhin begleiten.
Über Ihrer Aufnahme in die katholische Kirche werden Ihre Wohnortpfarrgemeinde, das Bischöfliche Ordinariat Augsburg, das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt informiert.